Ein Mieter ist nicht verpflichtet eine Malerfirma die Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung ausführen zu lassen. Sind Mieter, seine Freunde oder Bekannte in der Lage die Schönheitsreparaturen in mittlerer Art und Güte abzuliefern, so muss keine Fachfirma beauftragt werden.
Mehr Informationen – Pressemitteilung: Deutscher Mieterbund
Mehr Informationen – Pressemitteilung: Deutscher Mieterbund
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